Luftreiniger | Staubschutzwände | Ventilation
Bei Sanierungsaufgaben schreibt das Umweltbundesamt und zunehmend auch verantwortliche Baubeteiligte einen wirksamen Staubschutz zwingend vor. Letzteres gilt nicht nur für die Schimmelsanierung sondern für alle Tätigkeiten, die im Innenbereich während einer Sanierung in bewohnten Bereichen anfallen, wie Schleifen, Polieren, Fräsen, Trennen, Bohren, Sägen (TRGS 524 – Technische Regeln für Gefahrenstoffe).
Daneben bietet Ihnen der Einsatz von Staubschutzsystemen zusätzliche Vorteile für Ihr Unternehmen – Kunden und Sanierungs- / Baubetroffene sind Ihnen dankbar für die staubfreie Bautätigkeit und werden so zu Empfehlungsgebern – für Sie ein zusätzlicher Imagegewinn und ein handfester Vorsprung vor Wettbewerbern, die ohne Staubschutzsysteme arbeiten.